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Der “Verzicht” wurde geschrieben, um die Bank zu sprengen

Von Andrea Cionci

Ursprünglich veröffentlicht in der italienischen Tageszeitung Libero am 11. Juni 2020

In den letzten Tagen gab es im Internet eine Diskussion über die Kritik am Rücktritt Benedikts XVI. durch einen italienisch-amerikanischen Franziskaner-Latinisten, der Experte für scholastische Texte und kanonische Argumentation ist. Bruder Alexis Bugnolo, der über 9.000 Seiten des heiligen Bonaventura aus dem lateinischen Original übersetzt hat und die Sprache der Kirche wie nur wenige andere beherrscht, wurde von Decimo Toro auf YouTube interviewt.

Durch eine aufmerksame Lektüre der Rücktrittserklärung von Benedikt XVI., einem Faden der Logik, dem kanonischen Recht und der Bedeutung des lateinischen Originals folgend, behauptet Bruder Bugnolo, dass Benedikt den Text mit äußerster Geschicklichkeit und Subtilität und mit der Absicht verfasste, dass sie schließlich als ungültig erklärt werden würde. Auf diese Weise erlaubte Ratzinger der „Sankt-Gallen-Mafia“, der freimaurerisch-progressiven kirchlichen Lobby, die ihn zur Abdankung, zur übereilten Machtergreifung seines Nachfolgers und damit zur Enthüllung zwang, sich zu offenbaren. Benedikt trat in der Weise zurück, dass alle Handlungen, Ernennungen und Änderungen der Lehre, die von der „falschen Kirche“ vorgenommen wurden, schließlich auf einen Schlag hinweggefegt werden können, gerade wegen der Ungültigkeit seines Rücktritts vom Papsttum.

Aus diesem Grund, so Bruder Bugnolo, habe der Vatikan die Übersetzungen von Benedikts lateinischer Declaratio absichtlich gefälscht, um seine absichtlichen Fehler im Originaltext zu beheben, was aber in Wirklichkeit eine weitere Bosheit darstellt. Schon vor vierzig Jahren wussten Johannes Paul II. und der damalige Kardinal Ratzinger dank des Dritten Geheimnisses von Fatima, dass die schwul-freimaurerische Lobby des Klerus versuchen würde, die Macht an sich zu reißen, und aus diesem Grund änderten sie rechtzeitig den Codex des Kirchenrechts und richteten ein Notfallsystem ein, um im Falle einer Usurpation „die Bank zu sprengen“. Dies ist im Wesentlichen die These Bugnolos.

Um Anschuldigungen zu verhindern, dass seine Rekonstruktion der Ereignisse eine Verschwörungstheorie ist, zitiert Bruder Alexis nur die Dokumente der Vatikan-Webseite, die wir unten angefügt haben. Sie können alle auf der Website des Vatikans http://www.vatican.va/content/benedict-xvi/la/speeches/2013/february/documents/hf_ben-xvi_spe_20130211_declaratio.html eingesehen werden.

Es ist ganz klar, dass der Text der Deklaration Benedikts eine Reihe riesiger grammatikalischer Fehler enthält, die bereits 2013 von bedeutenden Klassikern wie Luciano Canfora und Wilfried Stroh festgestellt wurden. Das Fehlen des majestätischen Plurals „nos“, der in offiziellen Dokumenten immer verwendet wird, ist schon überraschend, aber Bruder Bugnolo, der mehr als 9000 Seiten des Heiligen Bonaventura übersetzt hat, hat vierzig weitere sprachliche Unvollkommenheiten festgestellt: Verben, die fälschlicherweise konjugiert werden, „decisionem“ anstelle des korrekten „consilium“, „vobis“ anstelle von „vobiscum“, die irrtümliche Verwendung von „explorata“, um „untersucht“ zu sagen, usw. Die vollständige Liste kann hier https://fromrome.info/2020/06/10/clamorous-errors-in-the-latin-of-the-renunciation-2/ eingesehen werden.

Aber das größte Problem ist die Konstruktion von Ratzingers Text, die den päpstlichen Rücktritt ungültig macht. Seit er 1983 von Johannes Paul II. und Ratzinger reformiert wurde, verlangt der Codex des Kirchenrechts den Rücktritt des „munus petrino“ – des Amtes (einschließlich Abgabe der Verantwortung) des Papsttums, das von Gott und vom heiligen Petrus kommt. (Zuvor musste der Papst nur „renuntio“ sagen – „Ich trete zurück“ – und die Änderung der Forderung von 1983 wurde wahrscheinlich hinzugefügt, um mögliche zukünftige päpstliche Abdankungen zu verstärken.)

In seiner Declaratio schreibt Ratzinger, dass seine Kraft aufgrund des fortschreitenden Alters „nicht mehr geeignet ist, das munus petrino angemessen auszuüben“. Er sagt jedoch keineswegs, dass er darauf verzichtet, sondern vielmehr: „Im Bewußtsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom…, zu verzichten“ – [declaro me MINISTERIO Episcopi Romae…renuntiare]. So zitiert er am Anfang der Declaratio das munus in allgemeiner Form, aber dann erklärt er formell nur den Verzicht auf das Ministerium, das nach Meinung vieler Experten für die Gültigkeit des Aktes völlig nutzlos ist. Es wäre so, als würde ein abdankender König sagen, er verzichte auf die Ausübung seiner Macht, ohne auf den Thron zu verzichten, den er durch göttliches Recht erlangt hat.

Unter anderem schreibt Ratzinger nicht einmal „renuntio“, sondern vielmehr „declaro renuntiare“, was nicht bedeutet, dass sein Rücktritt aufrichtig ist, so wie „der Liebe erklären“ nicht unbedingt „Liebe“ entspricht. Angenommen, Benedikt wäre unter Druck gesetzt worden – zum Beispiel vor die Wahl gestellt worden, entweder zurückzutreten oder den Vatikan in Konkurs gehen zu lassen (siehe dazu die bekannte Affäre um die Annullierung des vatikanischen SWIFT-Codes und die Sperrung vatikanischer Bankkonten, die in den Wochen vor dem Rücktritt im Jahr 2013 stattfand) – hätte er sich frei entscheiden können, „seinen Rücktritt zu erklären“ – was etwas ganz anderes ist als zu sagen „ich trete aus freien Stücken zurück“.

Eine weitere von Bugnolo aufgeworfene Frage: Warum schrieb Ratzinger, dass der Sitz nach 18 Tagen leer sein würde? Der Rücktrittsakt sollte den Sitz entweder ab dem Zeitpunkt des Todes oder des Rücktritts des Papstes vakant machen.

Der Streit um das Wort „munus“ ist nicht neu, und er ist von Vittorio Messori, Antonio Socci und anderen maßgeblichen Vatikanisten ausführlich behandelt worden. Aber nun hat Bruder Alexis zum ersten Mal enthüllt, dass in allen Übersetzungen der Deklaration (auf der Website des Vatikans) das Wort „munus“ auch mit „Dienst“ übersetzt wird, womit zwei Vorrechte, die das kanonische Recht klar voneinander unterscheidet, in einer Bedeutung zusammengeführt werden. Bruder Bugnolo erklärt: „Wer hat diese Übersetzungen autorisiert? Munus sollte perfekt in alle Sprachen übersetzt werden können. Dies ist der Beweis dafür, dass der Vatikan versucht hat, die grundlegende Unterscheidung aufzuheben, die Papst Benedikt in seinem jüngsten Buchinterview „Ein Leben“ nur neu formuliert hat, indem er erklärte, er behalte das „spirituelle Amt“ (spirituelle Zuordnung) bei, nachdem er auf die konkrete Vollmacht verzichtet habe. Er ist nach wie vor der amtierende Pontifex und trägt weiterhin das weiße Gewand, um den Apostolischen Segen zu erteilen und seinen Namen P.P., Pontifex Pontificum, den Titel, der dem amtierenden Papst zusteht, zu unterzeichnen“. (Es sei daran erinnert, dass die einzige Erklärung, die Ratzinger für die Beibehaltung der weißen päpstlichen Robe abgab, lautete: „Es gab keine schwarzen Roben in seiner Garderobe“.)

2016 antwortete Monsignore Giuseppe Sciacca, Bischof-Sekretär der Apostolischen Signatura, in einem für Laien völlig unverständlichen, äußerst technischen Artikel auf die Auseinandersetzungen um den munus. „Wie ein kluger Anwalt“, sagt Bruder Bugnolo, „sagt Sciacca zu Recht, dass die Macht nicht zwischen zwei Päpsten aufgeteilt werden kann, aber er nimmt die Gültigkeit des Rücktritts als gegeben hin, und dann weicht er der eigentlichen Frage aus. Er sagt dann, dass der Verzicht auf das Ministerium automatisch den Verzicht auf das munus einschließt, aber in Wirklichkeit ist das nicht wahr, denn Benedikt hätte leicht einen Vikar ernennen können, der das Ministerium leitet, und gleichzeitig sein eigenes Amt behalten können, das munus, das auch für theologische und dogmatische Fragen, nicht nur für kanonische, wesentlich ist, da es direkt von Gott kommt“.

Dann gibt es noch andere sehr seltsame Anomalien in den vom Vatikan veröffentlichten Übersetzungen des Lateinischen:” declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, mihi per manus Cardinalium die 19 aprilis MMV commisso renuntiare ita ut a die 28 februarii MMXIII, hora 20, sedes Romae, sedes Sancti Petri vacet“. Wie Bruder Bugnolo präzisiert, wird das Englische „in such a way, that “ [auf solcher Weise] von Ratzinger im Lateinischen als „ut“ geschrieben, was jedoch mit „so that“ [so daß] übersetzt werden müsste. Im Gegensatz dazu würde “in such a way, that” im Lateinischen korrekterweise als “quomodo” wiedergegeben werden.

Dies sind zwei sehr unterschiedliche Dinge: „in such a way, that“ setzt den absoluten juristischen Automatismus eines Tat-Folge-Verhältnisses voraus. Im Gegensatz dazu kann “so that” auch eine versteckte Absicht oder eine erwünschte Wirkung, die absichtlich erzeugt wird, offenbaren. Es ist der Unterschied zwischen einem äußeren und natürlichen „Weise“ im Vergleich zu einem subjektiven „Zweck“.

Es ist zum Beispiel nicht korrekt zu sagen: „Ich lege den Köder auf solcher Weise in die Falle, dass die Maus gefangen werden kann“, denn es ist nicht selbstverständlich, dass die Maus auf die Täuschung hereinfällt. Vielmehr muss gesagt werden: „Ich lege den Köder so in die Falle, dass die Maus gefangen werden kann“, denn es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Maus auf die Täuschung hereinfällt.

Stellen wir uns einen Moment lang vor, Benedikt wäre tatsächlich zur Abdankung gezwungen: Er schreibt deshalb, dass „er erklärt, von seinem „Dienst“ zurückzutreten“, „SO DASS“ der Stuhl frei werden kann… also vielleicht auch durch die Aktion der Usurpatoren. Hätte er tatsächlich „in such a way, that “ geschrieben, hätte er implizit die Gültigkeit seines Rücktritts zugegeben. Tatsächlich hat er es aber nicht getan.

[Anmerkung des Übersetzers: Im Gegensatz zur englischen Übersetzung, im deutschen Text der Deklaration gilt dieses Argument nicht. Das Wort „ministerium“ im oben zitierten lateinischen Satz wird (wie oben schon erwähnt) fälschlicherweise mit „Amt“ übersetzt, und demzufolge wird es keinen Sinn machen, „ut“ mit „auf solcher Weise“ zu übersetzen, da es bereits (fälschlicherweise) den Anschein hat, dass im Hauptsatz auf das Amt verzichtet wird. Eine Diskussion darüber findet sich im Blog „From Rome“ https://fromrome.info/2019/04/08/the-vatican-has-known-all-along-that-benedicts-renunciation-was-invalid-as-written-and-heres-the-proof/ ]

Hier ist eine weitere Anomalie: Warum schreibt Benedikt, dass das neue Konklave „VON DENEN, DIE KOMPETENT UND ZUSTÄNDIG SIND“, und nicht „von Ihnen Kardinälen“ einberufen werden muss? Das klingt wie eine Delegitimierung, da es offensichtlich die Kardinäle wären, zu denen er spricht, die das Konklave bilden müssten. Es ist, als ob der Senatspräsident, wenn er von einem künftigen Präsidenten der Republik spricht, sagen würde, dass er „von denen gewählt werden muss, in deren Zuständigkeitsbereich er fällt“ und nicht, wie offensichtlich, „von Ihnen Ministern des Parlaments“.

Außerdem gibt Ratzinger nicht das PRÄZISE DATUM des neuen, wahren Konklaves für die Wahl des Papstes an. Er sagt nur, dass dieses Konklave einberufen werden muss, NACHDEM DER SITZ VAKANT WIRD, was in Wirklichkeit der Moment nach seinem Tod ist. Deshalb wäre die gültige Wahl des neuen Pontifex in diesem Fall nur die Zuständigkeit EINIGER KARDINALIEN, die vor dem Kommen des Bergoglio ernannt wurden und die bereit sind, den stattgefundenen „Putsch“ anzuerkennen. In der Tat wären die von Bergoglio ernannten Kardinäle nicht rechtsgültig, weil sie von einem ungültigen Papst stammten, weil der Rücktritt ungültig war. Für den Fall, dass noch viele Jahre vergehen und die von Benedikt oder Johannes Paul II. geschaffenen „rechtmäßigen“ Kardinäle nicht mehr leben oder nicht mehr aktiv sind, müsste der neue Pontifex, wie in der Antike, von der römischen Kirche gewählt werden.

So gesehen müsste ein neues Konklave deshalb „von denjenigen einberufen werden, in deren Zuständigkeit es fällt“ und nicht von den Kardinälen, an die er sich wendet. Die Logik ist tadellos.

Ist dies politische Fiktion? Oder ist es eine Deklaration, die, obwohl sie verpfuscht zu sein scheint,, wenn man sie richtig liest, sich als ein Dokument von unzerbrechlicher „Ratzinger’scher“ Kohärenz entpuppt?

Bruder Bugnolo ist sich sicher: Die Fehler im Lateinischen waren von Ratzinger beabsichtigt, um die Aufmerksamkeit auf die Ungültigkeit des Dokuments zu lenken und damit, wenn es aufmerksam gelesen wird, die Wahrheit zu gegebener Zeit zum Vorschein käme. Dieselbe Meinung vertritt auch der Wiener Rechtsanwalt Arthur H. Lambauer, ein ausgewiesener Völkerrechtler, der bereits 2013 auf die Anomalien hingewiesen hatte: „Ich glaube, dass Benedikt absichtlich Fehler gemacht hat, um seinen Nachfolger ungültig zu machen, so dass er nichts Unwiderrufliches schaffen würde (Homo-Ehe, weiblicher Diakonat, etc.) und damit der Nachfolger, wenn nötig, weggefegt werden könnte“.

Vor allem gibt es eine objektive und unbestreitbare Tatsache: In diesen seltsamen 18 Tagen, die von der „Resignation“ bis zum vakanten Sitz verstrichen sind (die in der Regel von der Resignation ausgehen sollte), war niemand in der Lage oder wollte die von Benedikt so „schlecht“ geschriebene Deklaration korrigieren. Warum? Und doch liegt es in der spezifischen Kompetenz der Kardinäle, den Papst auf fürsorgliche Weise zu korrigieren, wenn er sich im Irrtum befindet. „Dies zeigt“, so Bruder Bugnolo, „dass die Kardinäle illoyal und in ihrer Eile, die Macht zu übernehmen, verblendet waren, während andere Beamte des Apostolischen Sekretariats, die sicherlich nicht versäumt haben konnten, gewisse Fehler zu bemerken, „Komplizen“ Benedikts waren, die sich des Tricks wohl bewusst waren, und sie schwiegen, damit eines Tages „die Bombe hochgehen würde“. In beiden Fällen wird eine Usurpation aufgedeckt.“

Lassen Sie uns einige Einwände betrachten: „Vielleicht kann Ratzinger nicht gut genug Latein oder er war schon zu alt, um es gut zu schreiben“. Es ist schwer zu glauben, dass der deutsche Theologe, der vierzehn Jahre lang das Oberhaupt der Glaubenskongregation war, der Autor herausragender Schriften in Latein ist, nicht wusste, wie er diesen Text schreiben sollte. Außerdem ist der Papst von hervorragenden Lateinern umgeben, die ihm hätten helfen können. Im Februar 2013 war er mental so klar, dass er in der Lage war, eine spontane Rede von 58 Minuten zu halten. „Auf jeden Fall“, antwortet Bruder Alexis, „bliebe die Ungültigkeit bestehen, denn die Resignation erfordert nicht nur volle geistige Klarheit, sondern auch absolute Kenntnis des kanonischen Rechts“.

Ein weiterer möglicher Einwand ist: „Vielleicht hat es ein anderer geschrieben, der nicht gut Latein kann“. Aber wenn Ratzinger dazu gezwungen wurde, das Dokument so zu verfassen oder es gar von einem Fälscher stammt, warum sollten sie es dann so konstruieren, dass es kanonisch ungültig wäre?

Eine letzte mögliche Kritik: „Benedikt XVI. würde niemals jemanden täuschen.“ Tatsächlich hat Papst Benedikt niemanden getäuscht, er schrieb lediglich einen Rücktritt des Ministeriums. Laut Bruder Bugnolo gibt es andere, die sich nicht anschauen wollten, was tatsächlich geschrieben wurde und wie Benedikt sich seit 2013 verhalten hat. So hätten sie sich aus ihrer Machtgier getäuscht.

Bei der ersten Lesung lässt Sie all dies verwirrt zurück: Es erscheint absurd, aber schrecklich kohärent. In diesem Fall macht es keinen Sinn, den üblichen Vorwurf zu erheben, alles als „Verschwörungstheorie“ abzutun, denn hier gibt es Fakten, die eine Erklärung verdienen, die EBENSO logisch und kohärent ist.

In der säkularen Welt kann eine Erbschaft für weitaus weniger rechtlich angefochten werden, und dennoch wurde die Frage der Gültigkeit des Rücktritts eines Papstes vom Thron des Petrus sehr schnell, ja vielleicht sogar zu schnell, für erledigt gehalten. Wie geht es weiter? Die Argumente von Bruder Bugnolo stützen sich auf die Beweise und liefern auch ein Motiv, das sie erklärt. Vielleicht werden sie einfach ignoriert und verspottet, oder aber ihr Autor wird wahrscheinlich eine Reihe von Angriffen ad personam erleben. Wir werden sehen, was passiert.

Übersetzt von Sean Hyland in Zusammenarbeit mit Anna Pellegrino

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Quellenangabe: Das gezeigte Bild ist ein Ausschnitt aus einem Foto, das unter einer Creative Commons Attribution 3.0 Unported-Lizenz verbreitet wurde, Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Benedict_XVI_Blessing-2.jpg

 

Investigating the causes of Pope Benedict’s invalid Abdication

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By Br. Alexis Bugnolo

As is now notorious, Pope Benedict’s act of resignation of February 11, 2013 was invalid on account of not being in conformity with Canon 332 §2. Here at, the From Rome Blog, I have written about this extensively and subjected the text to a Scholastic analysis, demonstrating, I believe, conclusively, that the signification of the text can not be rationally said to conform to the norm of the law.

As a Latin translator of Ecclesiastical texts, I have wondered daily for six months how a mind such as that of our Holy Father, Pope Benedict, could fall into such a grievous substantial error of mistaking the very object (cf. 126) of the act of a papal resignation, which is a renunciation of the Petrine Munus, to be rather a renunciation of the Petrine Ministry.

Ann Barnhardt sees malice in this, in an attempt to bifurcate the papacy. Her collaborators in Germany have found much evidence to this effect.  But as a Franciscan, who is obligated by the Rule of Saint Francis to recognize the canonically elected popes and show them respect, I consider it my duty to investigate other causes which involve less or no culpability. I take the position of the international Association, Veri Catholici, that we need not presume malice, ignorance suffices, if ignorance can be demonstrated.

In my recent article, the other day, on the Falsification of the Vernacular translations of the text of Renunciation, I showed conclusively that the Vatican has misrepresented the signification of the Latin Text of the act, which is the only official canonical text.

In that study, however, it was evident that the German translation was anomalous, that is, that it had entirely different errors than the other translations. These anomalies led me to today’s investigation.

Archbishop Gänswein and the German Translation of the Code of Canon Law

In the German translation of the Act of Renunciation, the anomalies are as follows:

  1. The Latin word, munus, is translated as Dienst.
  2. The Latin word, ministerium, is translated  sometimes as Amt, sometimes as Dienst.
  3. The syntactical association of the act of renunciation is followed by the correct translation of ita ut.

Following the forensic principle of Aristotle, that where there are 2 differing consequences there are 2 different causes, but when there is the same consequence, there is a unity among causes, I am led by comparison to conjecture why this may be the case.

Recall, if you may, the speech given by Archbishop Georg Ganswein at the Pontifical University of St Gregory the Great, in 2016, which sparked so much amazement, because in it, he said that Pope Benedict still shared in the Petrine Ministry and held the Papal Office.

Recently, however, Archbishop Gänswein, to both a German journalist and a journalist working for Life Site News, withdrew his assertions, claiming that he had misused the words for office and munus, in his German text.

Now, supposing that the Act of Renunciation, in the German translation, was overseen by Archbishop Gänswein, we might conclude that he has something to do with the anomalies it contains

This consideration alone, however, did not satisfy me, so I examined the causes for the Archbishop’s errors in German. Naturally, therefore, I went back to the Code of Canon Law in the Latin (the official text) and to the Vatican’s German translation (unofficial, but in practice used by German Speakers).

At the Vatican Website, you notice immediately that the German translation of Pope John Paul II’s Code of Canon Law is better linked than the English. In the German, the index contains links from each line of text, but in the English, the index contains links only in the titles to the books. This gives one to think that some German speaker was using the German translation of the Code quite frequently and has the authority to get the Vatican webmaster to add all the referential URLs, to make that edition more facile in its use.

This argues that Archbishop Gänswein, if not Benedict himself, frequently used the German translation.

O.K., that appears to be an obvious assumption, but there is a problem.  THE GERMAN TEXT IS ERRONEOUS. And not in a small way! In a very crucial manner: it gets the translation of Munus  WRONG! And that in a way that anyone using it, as a guide on how to Renounce the Papal Office, would write an invalid formula of resignation!

Let me explain, therefore, Why and How, Perhaps, Pope Benedict got his Act of Renunciation wrong in the Latin, and thus never in fact or before God resigned.

The key Canons which one must consult regarding how to write a valid act of renunciation of the papal office are canon 332 §2 and canon 145 §1. This is because in the former, the conditions for a valid resignation are stated, and in the latter, the nature of every ecclesiastical office are defined.

Let’s look at each in the German:

Can. 332 — 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.

The error in this German translation is minor: it renders the Latin, Pontifex Romanus (Roman Pontiff) with the German, Papst, (Pope).  However, it correctly translates the sense of the Latin, munus, as Amt.  Because, in this canon, the Latin, Munus, has the sense of office, which is what the German, Amt, means.

It must be noted, here, that in the German translation of the Act of Renunciation, the author of that text in the crucial act of renunciation uses the correct German word for a VALID renunciation, Amt! — The only problem is, Pope Benedict XVI did NOT resign in German, he resigned in Latin!

But this anomaly of the German translation of the Act of renunciation does reveal, that at least ONE German speaker, the author of the translation, THOUGHT the act was a renunciation of the Papal MUNUS.

Now, let’s look at the other canon:

Can. 145 — § 1. Kirchenamt ist jedweder Dienst, der durch göttliche oder kirchliche Anordnung auf Dauer eingerichtet ist und der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes dient.

The importance of canon 145 §1 in the Code of Canon Law is this, that it DEFINES the nature of an ecclesiastical office (officium) as a munus.  As I have discussed in my commentary on Boniface VIII’s Quoniam, the Latin word, munus, is the perfect word for an ecclesiastical office, since it signifies both that the office is a dignity, a charge or burden, and a gift, which upbuilds the one who receives it with grace. There is no 1 word in any modern language, to my knowledge, which has all the senses of the Latin word, munus.

For this reason, its difficult to translate munus properly, which is why I use the Latin word even in English prose. (The German Translation of the Code, which appears on the Vatican Website, seems to be that by Father Winfried Aymans, JCD, an eminent doctor of Canon Law from the Diocese of Bonn, Germany. Who however, does not seem to be a Latinist per se, though, to his merit, he be a signer of the Correctio Filialis)

So in this German translation, we see the TERRIBLE error:  Every ecclesiastical office (Kirchenamt) is defined as a Dienst!  But Dienst as every German speaker knows, means what we in English mean by service, and what every Latin speaker means by ministerium.  So the German translation of canon 145 says:  Every ecclesiastical office is a ministry! When the Code of Canon Law in Latin actually says: Every ecclesiastical office is a munus!

In fact, in the code of Canon Law, in the Latin, Pope John Paul II never speaks of any ecclesiastical office as a ministry (ministerium), but always as an office (officium) or munus.

This means, that if any German speaker read canon 145 §1 in the German, as found on the Vatican Website, and probably in most German translations of the Code of Canon Law, he would be mislead into thinking that to resign an ecclesiastical office its sufficient to renounce the ministry of that office! — But this is precisely the error in the Papal Resignation!

If we go back to the other vernacular translations of the Act of Renunciation, which I analyzed in my previous post, we see that all of them follow the erroneous German translation of munus in the German Translation of the Code of Canon Law! But, illogically and inconsistently, also follow the erroneous Latin text of Pope Benedict when he says ministerium in the Act of resignation.  Thus the vernacular translations (excepting the German) are reading in some places the Latin original of the renunciation, in other places, the German translation of the Code and Act of resignation!  This is the scientific reason why the vernacular translations are worthless if not maliciously contrived.

The error in canon 145 §1 might also explain why Pope Benedict thought that in writing ministerio in the Latin text of his renunciation, he thought he was writing munus, because the erroneous translation makes it appear that the German for munus is the same as the Latin, ministerium. For the German of Canon 145 §1 says that every Amt is a Dienst (which in Latin is a ministerium, but in canon 145 §1 is the German translation for munus), and the German of Canon 332 §2, says a Pope resigns when he renounces his Amt. So it appears that Benedict was mislead into thinking that in Latin, if he renounced his Amt, he could sufficient signify that by renouncing his ministerium!

I pray to God, therefore, that SOMEONE in the Church, who can speak with Pope Benedict XVI in person, makes this known to him!